Sonnenstudios in Bayern dürfen ab sofort wieder für Euch öffnen, allerdings unter strengen Auflagen: Soeben (Dienstag Nachmittag) haben wir die Erlaubnis erhalten auch den Studiobetrieb wieder aufzunehmen. Allerdings müssen wir

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“Die Öffnung von Solarien ist nach § 12 Abs. 1 der 11. BayIfSMV untersagt, da es sich um ein Ladengeschäft mit Kundenverkehr handelt, dem die Öffnung auch für einen Dienstleistungsbetrieb

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